Das Zusammenleben von mehreren Gruppen und Mitarbeitern setzt Rücksichtnahme, Verantwortung und
Anpassungsvermögen voraus. Zwischen 12 und 14 Uhr und zwischen 22 und 6 Uhr hat jeder ein Recht auf
Ungestörtheit. Nach 20 Uhr bitten wir, Musikgeräte auf Zimmerlautstärke zu drehen und um 22 Uhr abzuschalten. Ab
22 Uhr muß in den Schlafräumen und auf den Gängen Ruhe herrschen. In den Aufenthaltsräumen ist bei ordentlichem
Verhalten ein längerer Aufenthalt gestattet. Da wir auf Hausgäste des Berggasthofes Rücksicht nehmen müssen, muß
darauf geachtet werden, daß Richtung Osten nicht zuviel Krach gemacht wird.
Gruppenleiter und Lehrer sind für die Information dieser Hausordnung an die Gruppen zuständig. Sie tragen die
Verantwortung und Aufsichtspflicht und sind unsere Ansprechpartner. |
Rauchen: Da das J-Heim ein Holzhaus mit Rauchmeldeanlage ist, ist das Rauchen nur in den Aufenthaltsräumen im
Parterre gestattet. Auch auf den Balkonen ist Rauchverbot. Wir bitten um Verständnis, daß wir Verstöße mit der Abreise
des Betroffenen regeln. |
| Alkohol: darf nur nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung und unter Rücksichtnahme von anderen Gruppen verzehrt
werden. |
| Anreise: bis spätestens 19 Uhr oder nach Absprache. |
Abreise: bis 10 Uhr. für die Abreise abends mit Duschenbenützung nach dem Skifahren wird € 4,00 pro Person
nachberechnet. |
Beschädigungen müssen sofort der Geschäftsleitung gemeldet werden und wenn möglich noch während des
Aufenthaltes durch den Verursacher behoben werden. |
| Nasse Kleider werden im Trockenraum oder im Balkon getrocknet, jedoch nicht über die Balkonbrüstung gehängt. |
Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit im Hause mitverantwortlich. Bei der Abreise müssen die Zimmer besenrein
verlassen und die Decken ordentlich gefaltet werden, die Leintücher und Kopfkissenbezüge werden von uns abgezogen. |
| Mitgebrachte Flaschen und Afall der nicht von uns stammt, muß selbst entsorgt werden. |
| Die Sanitäranlagen werden von
uns bei ÜF, Halbpension und Vollpension täglich gereinigt. Selbstversorgergruppen müssen auch die Sanitäranlagen
selbst sauberhalten. Auch müssen bei Selbstversorgern Toilettenpapier und Spültücher mitgebracht werden.
Der Geschäftsleitung obliegt das Hausrecht. |
| Bezahlung: Barzahlung bei der Abreise (auch mit Scheck) oder Vorauskasse. |